Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dienstleistung zur Leitungsortung und Planerstellung
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von Technisches Zeichnungsbüro Marcel Nett (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Der Auftragnehmer führt seine Dienstleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 aus.
§ 2 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot des Auftragnehmers. Die Leistung umfasst im Wesentlichen die zerstörungsfreie messtechnische Ortung von Leitungsverläufen vor Ort sowie die anschließende zeichnerische Darstellung (CAD-Planerstellung).
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer freien und sicheren Zugang zu den zu untersuchenden Räumlichkeiten und Wand-/Bodenflächen zu gewähren.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer vor Beginn der Messungen alle ihm verfügbaren Informationen, historischen Baupläne, Sanierungsdokumente oder mündliche Kenntnisse über den Verlauf von Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas, Daten) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
§ 3 Technische Grenzen der zerstörungsfreien Ortung
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die vom Auftragnehmer eingesetzten zerstörungsfreien Messverfahren (z. B. Radartechnik, Elektromagnetik) physikalischen und baustrukturellen Grenzen unterliegen.
- Leitungen, die außerhalb der maximalen Reichweite der Messgeräte liegen, durch dicke Bewehrungen (Stahlbeton) abgeschirmt werden oder aus nicht-leitenden Materialien (z. B. bestimmte Kunststoffrohre) ohne eingelegten Suchdraht bestehen, können technisch bedingt unter Umständen nicht oder nicht lückenlos erfasst werden.
- Das Ausbleiben eines Ortungssignals an einer bestimmten Stelle ist keine Garantie für die absolute Leitungsfreiheit dieser Zone.
§ 4 Genauigkeit der Pläne und Sorgfaltspflicht des Nutzers
- Die vom Auftragnehmer erstellten Leitungspläne weisen eine baubedingte und verfahrensabhängige Lagegenauigkeit von ± 5 cm (Toleranzzone) auf, sofern im Plankopf nicht ausdrücklich eine andere Toleranz angegeben ist.
- Die erstellten Pläne dienen als Orientierungs- und Planungshilfe. Sie entbinden den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte (Handwerker, Bauunternehmen) nicht von der Pflicht, unmittelbar vor Durchführung von Bohrarbeiten oder baulichen Eingriffen eine lokale Sicherheitsüberprüfung (z. B. mittels Handortungsgerät) direkt am geplanten Bohrpunkt vorzunehmen.
§ 5 Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
- Der Auftragnehmer haftet für Mängel an den erstellten Plänen nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Für Schäden, insbesondere Bohrschäden an Leitungen, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht werden, haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Schaden nachweislich auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Fehlmessung oder Falschzeichnung des Auftragnehmers beruht.
- Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) vorliegt. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Jede Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn Schäden dadurch entstehen, dass die im beigefügten Kundenleitfaden definierten Sicherheitsabstände (15 cm zur dokumentierten Linie) oder die Pflicht zur lokalen Feinortung vor dem Bohren missachtet wurden.
- Der Auftragnehmer unterhält für seine Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblicher Deckungssumme.
§ 6 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
- Die erstellten Pläne und Dokumente bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Plänen für das spezifische Bauvorhaben ein. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe zu anderen Zwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung.
- Die Pläne werden gegen nachträgliche Bearbeitung und Manipulation geschützt (PDF/A-Format mit digitalem Schutz). Jede eigenmächtige Veränderung der Pläne durch den Auftraggeber oder Dritte führt zum sofortigen Erlöschen jeglicher Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers.
§ 7 Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
